- freiwillige Zusatzrentenversicherung
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freiwillige Zusatzrentenversicherung,Abkürzung FZR, Zusatzrente.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Liste von Abkürzungen (DDR) — Die Liste DDR typischer Abkürzungen, die sich als alphabetische Sammlung versteht, enthält gemischte Begriffe, die aus Abkürzungen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, Dingen des Alltags, und aus allen gesellschaftlichen Bereichen… … Deutsch Wikipedia
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführung aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR — Die Anspruchs und Anwartschaftsüberführung aus Zusatz und Sonderversorgungssystemen der DDR beinhaltet die Art und Weise, wie die in der DDR begründeten Rechte in die gesetzlichen Regelungen zur Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführung aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR — Die Anspruchs und Anwartschaftsüberführung aus Zusatz und Sonderversorgungssystemen der DDR beinhaltet die Art und Weise, wie die in der DDR begründeten Rechte in die gesetzlichen Regelungen zur Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Sozialversicherung des FDGB — Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der SV des FDGB, 1966 Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds, während ihres Bestehens meist mit den Abkürzungen SV FDGB oder SV bezeichnet, war die Kranken und Rentenversicherung… … Deutsch Wikipedia
Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds — Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der SV des FDGB, 1966 Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds, während ihres Bestehens meist mit den Abkürzungen SV FDGB oder SV bezeichnet, war die gesetzliche Kranken , Unfall und … Deutsch Wikipedia
FZR — FZR, Abkürzung für freiwillige Zusatzrentenversicherung (Zusatzrente) … Universal-Lexikon
Arbeitsgesetzbuch (DDR) — Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR war eine grundlegende gesetzliche Regelung des Arbeitsrechts für die Beschäftigten und Betriebe, wobei einheitlich die Rechte und Pflichten festgelegt wurden. Das AGB wurde am 16. Juni 1977 (GBl I S. 185 f) von … Deutsch Wikipedia
Krankenversicherung — Knappschaft (veraltet); Krankenkasse * * * Kran|ken|ver|si|che|rung [ kraŋkn̩fɛɐ̯zɪçərʊŋ], die; , en: Versicherung, die bei einer Krankheit die Kosten für die Behandlung bezahlt: gesetzliche, private Krankenversicherung. Syn.: ↑ Kasse, ↑… … Universal-Lexikon